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AGB

1.      Geltungsbereich

1.1    online-letter.com ist ein Service der Göbel+Lenze Direktmarketing GmbH. 
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte, die über Internet-Portal online-letter.com eingegangen werden. Auftragnehmer bzw. Vertragspartner ist:
     Göbel+Lenze Direktmarketing GmbH
     Stahlgruberring 22
     81829 München
     Amtsgericht München, HRB-Nr. 69740
     Umsatzsteuer-ID-Nr. DE 129 314 019
     Geschäftsführer: Wulf Henrichs, Rodolfo Hügel

1.2    Mündliche Nebenabreden und abweichende Abreden bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.

1.3    Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung und Leistungen vorbehaltlos ausführt oder der Auftraggeber erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen, es sei denn, diese wurden von einer vertretungsberechtigten Person schriftlich bestätigt.

1.4    Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

 

2.      Vertragsschluss

Der Dienstleistungsvertrag kommt zustande, indem sich der Auftraggeber auf der Internet-Seite online-newsletter.com bzw. alternativ onlinebrief.shop des Auftragnehmers registriert und diese AGBs durch Anklicken der zugehörigen Checkbox akzeptiert sowie die entsprechende Datenschutzerklärung durch Anklicken der zugehörigen Checkbox als zur Kenntnis genommen bestätigt.

 

3.      Vertragsgegenstand

3.1    Gegenstand des Vertrages ist die Annahme von Briefsendungen in Form von maschinenverarbeitbaren Druckdaten, der Druck derselben auf einem Digitaldrucksystem, die Weiterverarbeitung bzw. Kuvertierung der gedruckten Dokumente, die Freimachung der Briefsendungen mittels Frankit sowie die Übergabe über einen Konsolidierer an das Postbeförderungsunternehmen Deutsche Post AG.

3.2    Mit der Übergabe der Briefsendungen bei der Deutschen Post kommt ein Briefbeförderungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und der Deutschen Post AG zu den Vertragsbedingungen und Beförderungsrichtlinien der Deutschen Post AG zustande. Der Auftragnehmer schließt diesen Briefbeförderungsvertrag im Namen und Auftrag des Auftraggebers, wozu der Auftragnehmer ausdrücklich bevollmächtigt wurde.

 

3.      Preise, Zahlungsmodalitäten

3.1    Gültig sind die unter online-letter.com angezeigten Preise nach dem Hochladen der ausgewählten Dokumente unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber getätigten Angaben zur Ausführung des jeweiligen Auftrages.

3.2    Sofern nichts anderes vermerkt ist, gelten die angegebenen Preise und sonstigen Entgelte rein netto ohne Abzug und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer 
und sind sofort zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist mit dem Auftraggeber getroffen wurde. 
Zölle, sonstige Abgaben und Verauslagungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der beauftragten Leistung stehen, werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

3.3    Die Abrechnung erfolgt auf Rechnung, die sofort zur Zahlung fällig ist, sofern keine abweichende Zahlungsfrist mit dem Auftraggeber getroffen wurde. Die Rechnungsstellung erfolgt automatisch monatlich am 1. eines Monats für den vorhergegangenen Monat und wird elektronisch per E-Mail zugestellt. Diese Rechnung kann online im Kundencenter eingesehen werden.

3.4    Sollte der Auftraggeber einem Einzug per Lastschriftverfahren zugestimmt haben, erfolgt der Einzug 8 Tage nach Übersendung der Rechnung per E-Mail. Sofern ein Lastschrifteinzug nicht erfolgreich durchgeführt wird und dies nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegt, werden dem Auftraggeber 12,- Euro zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer als Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt.

3.5    Der Auftraggeber behält sich bei Zahlungsverzug vor, die Durchführung weiterer Aufträge von dem Zahlungseingang der in Verzug befindlichen Zahlungen abhängig zu machen.

 

4.      Lieferung, Verzug

4.1    Druckdaten, die an Werktagen bis 14.00 Uhr vollständig an den Druckserver des Auftragnehmers übertragen und zahlungspflichtig bestellt wurden, werden taggleich produziert und im Namen und auf Rechnung des Auftragnehmers bei der Deutschen Post AG über den Konsolidierer eingeliefert.

4.2    Ausnahmen bilden gesetzliche Feiertage im Bundesland Bayern sowie der Heilige Abend (24.12.) und Silvester (31.12.). An diesen Tagen erfolgt keine Produktion und Posteinlieferung.

4.3    Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer den diesem insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4.4    Sofern die in der vorstehenden Ziff. 4.3 geregelten Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4.5    Die vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn am Tage der Übergabe an den Transportführer bzw. das Versandunternehmen die Frist noch nicht abgelaufen ist.

4.6    Ist während der Auftragsdurchführung absehbar, dass sich Aufliefertermine unverhältnismäßig verschieben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich unterrichten.

4.7    Der Auftragnehmer kann die Ausführung nicht rechtskonformer Aufträge, sofern ihm dieser Tatbestand zur Kenntnis gelangt, verweigern. Dem Auftraggeber entstehen hieraus keine Rechte ($ 134 BGB).

 

5.      Druckdaten und verwendete Materialien

5.1    Der Auftraggeber überträgt an den Auftragnehmer Druckdaten In einem maschinenlesbaren PDF-Format als Einzel- oder Sammeldateien (Serienbrief). Bei Einzeldateien stellt jedes PDF-Dokument mit 1 bis x-beliebigen Seiten eine in sich geschlossene Briefsendung dar. Bei Serienbriefen kann angegeben werden, wieviele Seiten Umfang eine Briefsendung enthält, so dass beim Einlesen und Verarbeiten dieses PDF-Dokumentes die Seiten nach der getroffenen Vorgabe getrennt werden und somit in Einzelsendungen unterteilt werden.
Es wird vom Auftraggeber sichergestellt, dass der Stand der Ziel- bzw. Empfängeradresse(n) den Bedingungen der Deutschen Post AG für die Automationsfähigkeit sowie Maschinenverarbeitbarkeit entspricht. Diese Vorgaben sind in der DIN 5008, Abschnitt 17 Briefgestaltung für Geschäftsbriefe, Typ A und Typ B nachzulesen. Offensichtlich fehlerhafte Daten (falsche Adresspositionierung, ungültige PLZ, falsche oder fehlende Länderangabe), die beim Einlesen nicht erkannt werden und dadurch nicht zur Zustellung beim Empfänger gelangen, sind keine Mängel, die der Auftragnehmer zu verantworten hat.

5.3    Ein randloser Druck ist nicht möglich. Vom Auftraggeber bis zum Rand angelegte Grafiken und Texte werden mit einem Abstand von 3 mm vom jeweiligen Rand abgeschnitten. 
Für die korrekte maschinelle Verarbeitung wird zusätzlich am linken Rand ein kleiner Datamatrix-Code in der Größe von 6 x 6 mm aufgedruckt, um sicherzustellen, dass alle Blätter einer Sendung zusammengehalten und gemeinsam in ein Versandkuvert kuvertiert werden. Dieser kann ggf. Grafiken und/oder Texte, die in der 20mm-Zone des linken Randes positioniert sind, überdecken.

5.3    Der Druck der Dokumente erfolgt im Digitaldruckverfahren in Euroskala (CMYK). Sonder- oder Schmuckfarben wie z.B. Pantone oder HKS werden automatisiert in Euroskala umgewandelt. Bezüglich Raster, Farbe und Auflösung übernimmt der Auftragnehmer hierbei keine Garantie.

5.4    Der Auftraggeber ist verantwortlich für die richtige Eingabe der Druckoptionen, die bei jedem einzelnen Upload an die jeweils zu druckenden Dokumente angepasst werden können.

5.5    Grundsätzlich werden alle Dokumente auf einem weißen Offset-Papier mit hervorragenden Druckeigenschaften im Format DIN A4 (297 x 210 mm) mit einer Papiergrammatur von 80g/qm gedruckt. Für den Versand werden automatengeeignete Kuverts im Format DIN-lang (229 x 114 mm) mit einer Papiergrammatur von 80 g/qm bzw. im Format CIN C4 (229 x 234 mm) mit einer Papiergrammatur von 100 g/qm verwendet.

 

6.      Leistungen Dritter


Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich bei der Erbringung der beauftragten Leistungen unter Einhaltung der Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Dienste Dritter zu bedienen.

 

7.      Garantien, Haftung

7.1    Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit oder sonstige Eigenschaften der erbrachten Leistungen. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.

7.2    Der Auftragnehmer haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - insbesondere aus unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss oder etwaigen anderen verschuldensabhängigen Ansprüchen aus Pflichtverletzungen nur für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen sowie bei Fehlen einer ausdrücklich garantierten Beschaffenheit oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels i.S.v. § 444 BGB.

7.3    Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall der Übernahme einer schriftlichen Beschaffenheitsgarantie, des arglistigen Verschweigens eines Mangels i.S.v. § 444 BGB, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und bei einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vertraglichen Umfang der von Göbel+Lenze Direktmarketing GmbH erbrachten Leistungen und den Wert der durch fehlerhafte Bearbeitung beschädigten vom Auftraggeber gelieferten Materialien begrenzt. Eine Haftung für etwaige Folgeschäden kann nicht übernommen werden.

7.4    Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber geplanten Nutzung der Daten. Der Auftraggeber ist hierfür allein verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Er verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen.

7.5    Stellt der Auftraggeber Druckvorlagen, so ist er insoweit für die Einhaltung der Bedingungen des beauftragten Versand- oder Zustelldienstleisters, die dieser an Form und Inhalt für die beabsichtigte Aussendung stellt (z.B. Vorgaben für Dialogpost) allein verantwortlich, sofern hierzu kein Beratungsauftrag erteilt wurde.

 

8.      Leistungsstörungen

8.1    Soweit im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen gesetzliche Gewährleistungsansprüche entstehen, verjähren diese innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang. Der Auftragnehmer behält sich im Rahmen der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung vor. Die Rügepflicht nach § 377 HGB findet auch bei Werkleistungen Anwendung.

8.2    Im Übrigen ist die Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Leistungsstörungen davon abhängig, dass Lieferungen und Leistungen unverzüglich untersucht bzw. geprüft und Pflichtverletzungen unverzüglich nach Entdecken in Textform gerügt werden. Die Untersuchungs- und Prüfungsverpflichtung trifft den Auftraggeber insbesondere vor einer Weiterverarbeitung oder sonstigen Nutzung. Die direkte Auslieferung der Ware oder Verfügbarmachung der Leistung gegenüber einem Vertragspartner des Auftraggebers befreit ihn nicht von seiner Untersuchungspflicht. In diesem Fall gilt auch die rechtzeitige in Textform erfolgende Rüge eines weiterverarbeitenden, dem Auftragnehmer zuvor benannten Unternehmens, als ausreichend.

8.3    Wird ein Vertrag durch mehrere Lieferungen abgewickelt, so muss jede einzelne Lieferung untersucht und ggf. in der genannten Frist beanstandet werden.

 

9.      Datenverarbeitung

9.1    Die Verarbeitung, Nutzung, Speicherung und Übermittlung von Daten, insbesondere die werbliche Verwendung, erfolgen ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

9.2    Eine Datenverarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer erfolgt im Auftragsverhältnis, wobei die Verarbeitung personenbezogener Daten nur im Rahmen der Vorgaben gem. Art. 28 DSGVO durchgeführt wird.

9.3    Der Auftraggeber sichert zu, dass er befugt ist, die beauftragte Verarbeitung des Datenbestandes durch den Auftragnehmer durchführen zu lassen und die Art und der Zweck der Verarbeitung keine Rechte der betroffenen Personen verletzt. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten abgesichert erfolgen soll (z.B. durch angemessene Verschlüsselung). Die Haftung für Datenschutzverletzungen in diesem Zusammenhang (z.B. Verletzung des Datengeheimnisses oder Nutzung der Daten durch unbefugte Dritte) liegt bei demjenigen, der die Übermittlung ohne eine angemessene Sicherung selbst oder durch Dritte vornimmt.

9.4    Hat der Auftraggeber für zu verarbeitende Daten lediglich ein eingeschränktes und von Weisungen eines Dritten abhängiges Nutzungsrecht an personenbezogenen Daten erworben, wird er den Auftragnehmer hierüber in Kenntnis setzen und ihn ausschließlich mit Verarbeitungen beauftragen, die den Weisungen des Dritten bezüglich dieser für den Auftragnehmer identifizierbar zu machender Daten entsprechen. Dem Auftragnehmer ist die entsprechende schriftliche Weisung des Adresseigners auf Anforderung vorzulegen.

9.5    Soweit eine der Parteien im Zusammenhang mit den zu nutzenden Daten Informationen zu diesen Daten und deren weiterer Verarbeitung erhält, deren Kenntnis für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten der Beteiligten notwendig ist, wird sie diese unverzüglich der anderen Partei mitteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber in angemessenem Umfang bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen, insbesondere Überwachungs-, Dokumentations-, Melde- und Auskunftspflichten zu unterstützen, soweit dies seinen vertraglich und gesetzlich vorgesehenen Aufgabenbereich betrifft. Der Auftragnehmer sieht technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten vor, die erforderlich sind, um die gesetzlichen Anforderungen hierzu zu gewährleisten. Diese Leistungen sind gesondert zu vergüten.

9.6    Der Auftragnehmer ist ausschließlich verpflichtet und befugt, rechtskonformen Weisungen nachzukommen. Im Übrigen kann er widersprechen. Er wird den Auftraggeber im Widerspruchsfall unverzüglich informieren. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen so lange zu verweigern, wie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung und Nutzung nicht erfüllt bzw. nachgewiesen sind und ist nach erfolgloser Fristsetzung befugt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten.

9.7    Die Vertragspartner werden zudem darauf hingewiesen, dass Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nur in einer Weise verarbeitet werden dürfen, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleisten, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung.

9.8    Der Käufer bzw. Nutzer eines Datenbestandes für eine vertraglich vereinbarte Kommunikation (Werbetreibender) wird die betroffenen Personen bei der ersten Ansprache auf ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 4 DSGVO hinweisen.

9.9    Er trägt weiter dafür Sorge, dass die Betroffenen die notwendigen Mindestinformationen (Art. 13, Abs. 1 DSGVO) und zusätzliche Informationen, die für eine faire und transparente Verarbeitung ggf. notwendig sind (Art. 13, Abs. 2 u. 3 DSGVO), zu den gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkten erhalten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt (Art. 21 13 Abs. 4 DSGVO).

9.10  Der Werbetreibende wird darauf hingewiesen, dass der Betroffene der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten widersprechen kann und die Daten nach Eingang des Widerspruchs für diese Zwecke zu sperren oder auf Verlangen der betroffenen Person zu löschen sind. Dies gilt auch dann, wenn die Daten nicht vom Werbetreibenden selbst gespeichert werden.

9.11  Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eingehende Auskunftsersuchen der betroffenen Person, soweit sie vom Auftraggeber nach gesetzlichen Vorgaben zu erledigen sind und nicht vom Auftragnehmer übernommen wurden, zeitnah, unverzüglich, ausführlich und abschließend wie zugehörige weitere Fragen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten zu beantworten sind.

9.12  Ferner sind bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Melde- und Informationspflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde und ggf. betroffenen Person einzuhalten (vgl. Art. 33 u. 34 DSGVO). Der Werbetreibende hat die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um den Rechten der betroffenen Personen und den Meldepflichten in seinem Geschäftsbereich Geltung zu verschaffen.

9.13  Gibt der Betroffene zu erkennen, dass er der Nutzung seiner Daten ganz oder teilweise widerspricht oder kommt es in Bezug auf den Datenbestand zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, so hat der Werbetreibende hierüber den Adresseigner unverzüglich in Textform zu unterrichten. Dies gilt unabhängig davon, ob gegenüber Aufsichtsbehörden durch die Verletzung des Schutzes eine Meldepflicht ausgelöst ist.

9.14  Es wird grundsätzlich vor dem Einsatz von Daten im Rahmen von Dialogmarketingleistungen im Verbraucherbereich ein Abgleich mit der Robinsonliste empfohlen, die beim DDV geführt wird (www.ichhabediewahl.de).

 

10.    Gefahrübergang, Versand

10.1  Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist stets Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

10.2  Ein Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer den Transporteur auswählt oder den Versand mit eigenen Transportmitteln ausführt.

10.3  Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

 

11.    Schlussbestimmungen

11.1  Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

11.2  Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

11.3  Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn dieser Kaufmann ist und der Auftraggeber entweder den Status des Kaufmanns, der juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens aufweist.

11.4  Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelunglücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

 

München, 02.01.2020

 

Unsere aktuellen AGB können sie hier herunterladen.